Die Stadt holte die benötigten Amts- und Fachberichte ein und liess die Projektänderung publizieren. Innert Frist gingen keine Einsprachen ein. Mit Gesamtentscheid vom 3. Februar 2021 erteilte die Gemeinde Langenthal die Baubewilligung. Dem Beschwerdeführer wurden dabei Verfahrenskosten von CHF 5920.45 zur Bezahlung auferlegt.