Bereits am 2. April 2020 reichte er zudem ein Ausnahmegesuch ein für die Unterschreitung der geforderten Fensterflächen nach Art. 64 BauV2. Am 9. Juni 2020 erliess die Stadt ein Verfahrensprogramm3. Darin wurde u.a. das Baubewilligungsverfahren als Leitverfahren im Sinne des KoG4 festgelegt, die verantwortliche Leitperson bekanntgegeben sowie der Zeitplan der vorgesehenen Schritte (Einholen der Amts- und Fachberichte, Publikation/Auflage, Einigungsverhandlung, Bereinigungsgespräch) kommuniziert. Aus den im Verfahrensprogramm aufgeführten allgemeinen