3. a) Die Beschwerdeführenden haben der Beschwerdegegnerschaft Parteikosten im Umfang von CHF 1469.10 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. b) Die Beschwerdegegnerschaft hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Umfang von CHF 730.05 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt D.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt B.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Oberaargau, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Madiswil, Bauverwaltung, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat