2. a) Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten im Umfang von CHF 1400.00 zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für diesen Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. b) Der Beschwerdegegnerschaft werden Verfahrenskosten im Umfang von CHF 700.00 zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für diesen Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.