Erst nach Abschluss des ersten Schriftenwechsels erfolgte die Mandatsanzeige. Im weiteren Beschwerdeverfahren hat der Anwalt der Beschwerdegegnerschaft eine Stellungnahme zur summarischen Prüfung des Rechtsamts sowie ein Schreiben mit der Projektänderung und ein weiteres Schreiben mit der Bestätigung der bisherigen Ausführungen eingereicht. Vor diesem Hintergrund erscheint ein Honorar von CHF 2000.00 als angemessen. Die Parteikosten der Beschwerdegegnerschaft betragen demnach CHF 2203.65 (Honorar CHF 2000.00, Auslagen CHF 46.10, Mehrwertsteuer CHF 157.55).