Gestützt auf eine summarische Prüfung des Rechtsamts der BVD sowie nach Vorliegen des Fachberichts des AGR, Abteilung Bauen, vom 4. August 2020 hat die Beschwerdegegnerschaft eine Projektänderung eingereicht und damit eine Änderung der Mauer bei der Rampe/Zufahrt vorgenommen. Die Beschwerdegegnerschaft gilt in diesem Punkt als unterliegend. Im Übrigen wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Oberaargau vom 2. Februar 2021 bestätigt. Diesbezüglich gelten die Beschwerdeführenden als unterliegend.