a) Zusammenfassend ergibt sich, dass die UeO Zünti mit der Ortsplanungsrevision 2012/13 aufgehoben wurde und das Bauvorhaben somit nach dem heute geltenden Recht zu beurteilen ist. Die geplante Firstrichtung passt sich innerhalb des bereits überbauten Gebiets an. Das umstrittene Bauvorhaben wurde im Baubewilligungsverfahren von der OLK positiv beurteilt. Es fügt sich gut in das bestehende Quartier ein.