Mit dieser Projektänderung passt die Beschwerdegegnerschaft das Bauprojekt in Bezug auf die L-förmige Stützmauer an. Während die rechtwinklig vom Neubau weg verlaufende Mauer in der Höhe auf 2.00 m reduziert und in südwestlicher Richtung gegen die Parzellengrenze hin abgeschrägt sowie mit einer Absturzsicherung versehen wird, verzichtet die Beschwerdegegnerschaft gänzlich auf die parallel zur südwestlichen Hausfassade im Rasenbereich geplante Stützmauer. Die Projektänderung ersetzt – wie vorstehend unter E. 2 dargestellt – das ursprüngliche Projekt. Nur dieses ist zu beurteilen.