Auch die Durchführung eines Augenscheins mit anschliessendem Bereinigungsgespräch ist nicht erforderlich. Der gestellte Beweisantrag wird abgewiesen. Nach dem Gesagten erweist sich die Beschwerde auch in diesem Punkt als unbegründet. 7. Stützmauer 30 Vgl. , unter Links «Zugang zum LUBIS Viewer», Auswahl «Hintergrund» > «Luftbild». 31 Vorakten, pag. 134 ff. 32 Vorakten, pag. 161.