Madiswil sowie der OLK abzuweichen. Den schlüssigen und plausiblen Beurteilungen kann gefolgt werden. Die nach Norden abgedrehte Firstrichtung ist mit Blick auf die in nordsüdlicher Richtung langgezogene Parzelle an starker Hanglage verständlich und sinnvoll. Das Bauvorhaben vermag sich in die bestehende Bebauungsstruktur zu einem kompakten Ganzen einzufügen und es entsteht eine gute Gesamtwirkung. Es ist daher mit keinen wesentlichen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu rechnen. Die Beschwerdeführenden vermögen mit ihren Vorbringen daran nichts zu ändern. Auch die Durchführung eines Augenscheins mit anschliessendem Bereinigungsgespräch ist nicht erforderlich.