e) Das Luftbild zeigt, dass in der Umgebung des umstrittenen Bauvorhabens nicht alle Fristrichtungen gleich ausgerichtet sind.30 So ist beispielsweise die Firstrichtung der Baute an der H.________ 84 anders ausgerichtet als jene des Gebäudes an der H.________ 83 oder auch als jene der direkt angrenzenden Gebäuden an der H.________ 86 und 87. Darauf hat auch bereits die Bau- und Planungskommission der Gemeinde Madiswil im vorinstanzlichen Verfahren in ihrem Amtsbericht vom 29. Juni 2020 verwiesen.