des Regierungsstatthalteramts Oberaargau vom 8. September 2020). 29 Vorakten, pag. 160 f. 9/15 BVD 110/2021/37 Die Dachfirste der angrenzenden Bauten orientieren sich zwischen West und Nordwest, der First des Neubaus ist genordet. Insbesondere die Firstrichtung wird in den vorliegenden Einsprachen beanstandet.ยป