Grundbuchblatt Nr. O.________ demnach die Regelungen zur Zeit der Einreichung des Baugesuchs. Der Zonenplan und das Baureglement vom 5. Dezember 2013 sind anwendbar. 6. Firstrichtung a) Die Bauparzelle Madiswil 4 (Leimiswil) Grundbuchblatt Nr. O.________ liegt innerhalb der H.________strasse. Die Beschwerdegegnerschaft plant auf dieser Parzelle den Neubau eines Einfamilienhauses. Als Dachform ist ein Satteldach vorgesehen und die Fristrichtung verläuft hangabwärts von nord-west nach süd-ost.