Indem die UeO Zünti aufgehoben wurde, sind die Bestimmungen dieser Sondernutzungszone nicht mehr anwendbar und haben weder nachwirkende Geltung noch müssen diese als Auslegungshilfe beigezogen werden. Es besteht 23 Zonenplan der Einwohnergemeinde Madiswil vom 5. Dezember 2013, genehmigt durch das AGR am 16. Dezember 2014. 8/15 BVD 110/2021/37