43 Abs. 2 GBR geht zudem hervor, welche Überbauungsordnungen mit dem Inkraftsetzen dieser baurechtlichen Grundordnung in Kraft bleiben. Alle weiteren bisher geltenden Überbauungsordnungen des Ortsteils Leimiswil wurden aufgehoben. Darunter fällt auch die UeO Zünti.