c) Die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Madiswil wurde am 5. Dezember 2013 durch die Einwohnergemeinde Madiswil beschlossen und am 16. Dezember 2014 durch das AGR genehmigt. Das Baureglement wie auch der Zonenplan traten am Tag nach der Publikation durch das AGR in Kraft. Mit Inkrafttreten der baurechtlichen Grundordnung wurden unter anderem die bisherigen Ortsplanungen mit all ihren Änderungen des Ortsteils Leimiswil bestehend aus Baureglement und Zonenplan aufgehoben (vgl. Art. 43 Abs. 1 GBR). Aus Art. 43 Abs. 2 GBR geht zudem hervor, welche Überbauungsordnungen mit dem Inkraftsetzen dieser baurechtlichen Grundordnung in Kraft bleiben.