An diesen Verfahrensanträgen haben sie in ihrer Stellungnahme vom 2. September 2020 festgehalten.18 Nach einer ersten vorläufigen Einschätzung zeigte das Regierungsstatthalteramt den Parteien mit Verfügung vom 4. November 2020 die voraussichtliche Bewilligungsfähigkeit des Bauprojekts und damit die Abweisung der Beschwerden an und setzte gleichzeitig Frist zur Einreichung allfälliger Schlussbemerkungen.19 Sowohl die Beschwerdeführende 5 als auch die Beschwerdeführenden 3 und 4 teilten mit Schreiben vom 17. November 202020 bzw. 1. Dezember 202021 ihr Festhalten an der Einsprache mit. Schlussbemerkungen haben sie keine eingereicht.