c) Indem die Beschwerdeführenden weiter eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend machen, weil nach Absage des Augenscheins samt Einigungsverhandlung die Baubewilligung ohne erneute Gelegenheit zu Schlussbemerkungen erteilt worden sei, kann ihnen ebenfalls nicht gefolgt werden. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 haben bereits mit ihrer Einsprache vom 2. Juni 2020 die Durchführung einer Einigungsverhandlung sowie einen Augenschein beantragt.17 An diesen Verfahrensanträgen haben sie in ihrer Stellungnahme vom 2. September 2020 festgehalten.18