5/15 BVD 110/2021/37 betriebliche Verhältnisse der Gesuchstellenden den massgebenden wichtigen Grund (vgl. Art. 105 Abs. 1 BauV10). Demnach ist die Baubewilligung auch für einen Rechtsnachfolger gültig. Die Rüge betreffend fehlendes schutzwürdiges Interesse ist folglich unbegründet.