Zu beachten bleibt Folgendes: Gemäss Grundstückdaten-Informationssystem GRUDIS liegt die Bauparzelle Madiswil 4 (Leimiswil) Grundbuchblatt Nr. O.________ im Eigentum der Einwohnergemeinde Madiswil. Aus den Vorakten geht hervor, dass der öffentlich beurkundete Kaufvertrag am 26. November 2019 unterzeichnet wurde und die Eigentumsübertragung mit Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung erfolgt.9 Weitergehende Auflagen sind weder aktenkundig noch wurden solche geltend gemacht.