N. 12a. 8 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 32 - 32d N. 13c. 4/15 BVD 110/2021/37 September 2021. Ob das von der Vorinstanz beurteilte Projekt auf Grundlage der alten Pläne bewilligungsfähig gewesen wäre, ist nicht mehr zu prüfen. Über das geänderte Projekt wurde noch nicht entschieden. Es bleibt zu prüfen, ob die Projektänderung bewilligt werden kann (vgl. hierzu E. 7). 3. Schutzwürdiges Interesse der Bauherrschaft, Interessenkollision der Gemeinde