Mit der Projektänderung vom 31. August 2021 (bestehend aus den Unterlagen «Umgebungsplan 1:200», «Südostfassade 1:100» und «Südwestfassade 1:100», alle vom 30. August 2021, gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 1. September 2021) verzichtet die Beschwerdegegnerschaft auf jenen Teil der projektierten Mauer, der parallel zur südwestlichen Hausfassade im Rasenbereich steht. Gleichzeitig beabsichtigt sie die rechtwinklig vom geplanten Neubau verlaufende Mauer zu reduzieren und abzuschrägen. Zudem plant sie eine Absturzsicherung.