a) Die Beschwerdegegnerschaft plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit überdeckter Garage. Gemäss den bewilligten Planunterlagen soll auf der südwestlichen Seite des Neubaus eine mit dem Gebäude verbundene L-förmige Stützmauer erstellt werden. Mit der Projektänderung vom 31. August 2021 (bestehend aus den Unterlagen «Umgebungsplan 1:200», «Südostfassade 1:100» und «Südwestfassade 1:100», alle vom 30. August 2021, gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 1. September 2021) verzichtet die Beschwerdegegnerschaft auf jenen Teil der projektierten Mauer, der parallel zur südwestlichen Hausfassade im Rasenbereich steht.