Jene der Beschwerdeführenden datiert vom 30. August 2021. Statt einer Stellungnahme reichte die Beschwerdegegnerschaft am 31. August 2021 eine Projektänderung ein (bestehend aus den Unterlagen «Umgebungsplan 1:200», «Südostfassade 1:100» und «Südwestfassade 1:100», alle vom 30. August 2021, gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 1. September 2021). Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zur Projektänderung zu äussern. Die Gemeinde teilte in ihrer Eingabe vom 1. Oktober 2021 mit, aus ihrer Sicht könne der Projektänderung zugestimmt werden. Die Beschwerdeführenden verzichteten in ihrem Schreiben vom 6. Oktober 2021 auf eine Stellungnahme zur eingereichten Projektänderung.