3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Beschwerdegegnerschaft beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 7. April 2021 die Abweisung der Beschwerde. Sowohl die Gemeinde Madiswil als auch das Regierungsstatthalteramt Oberaargau schliessen in ihren Stellungnahmen vom 7. April 2021 auf Abweisung der Beschwerde.