2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 4. März 2021 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 2. Februar 2021. Als Eventualbegehren stellen sie den Antrag, der Gesamtbauentscheid sei aufzuheben und die Sache sei zur Neubeurteilung an das Regierungsstatthalteramt Oberaargau zurückzuweisen. Zudem sei für die überreglementarische Höhe der Stützmauer die Publikation der Ausnahmebewilligung durchzuführen. In prozessualer Hinsicht beantragen sie die Durchführung eines Augenscheins auf dem Baugrundstück mit anschliessendem Bereinigungsgespräch. Vorab verweisen sie auf ein fehlendes schutzwürdiges