1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 6. Januar 2020 bei der Gemeinde Madiswil ein Baugesuch ein für den Neubau eines Einfamilienhauses mit einer überdeckten Garage auf der Parzelle Madiswil 4 (Leimiswil) Grundbuchblatt Nr. O.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2-7.5. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden Einsprache. Am 11. Januar 2021 teilte der Projektverfasser dem Regierungsstatthalteramt Oberaargau telefonisch mit, dass nicht die Beschwerdegegnerschaft den Neubau realisieren werde, aber das Baugesuch weiter behandelt werden soll. Das auf den 12. Januar 2021 angesetzte Bereinigungsgespräch vor Ort beim Bauplatz wurde in der Folge abgesagt.