Da die Auslagen pauschal mit 3 % des Honorars berechnet wurden, reduzieren sich damit auch die Auslagen auf CHF 180.–. Die Beschwerdegegnerschaft hat den Beschwerdeführenden somit Parteikosten in der Höhe von CHF 6655.85 (Honorar CHF 6000.–, Auslagen CHF 180.–, Mehrwertsteuer CHF 475.85) zu ersetzen. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Spiez vom 27. Januar 2021 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 7. Juni 2019 mit Projektänderungen vom Februar und August 2020 wird der Bauabschlag erteilt.