a) Die amtlichen Kosten für das erstinstanzliche Baubewilligungsverfahren haben in jedem Fall die Gesuchstellenden zu tragen, Parteikosten werden keine gesprochen (Art. 52 Abs. 1 BewD10). Die amtlichen Kosten werden daher der Beschwerdegegnerschaft zur Bezahlung auferlegt. Gemäss dem Gesamtentscheid der Gemeinde Spiez vom 27. Januar 2021 belaufen sich die amtlichen Kosten auf CHF 8686.85. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde Spiez zuständig.