Aufgrund der unzulässigen Zufahrtsstrasse erweist sich daher das gesamte Bauvorhaben als nicht bewilligungsfähig. Die Beschwerde ist folglich gutzuheissen und dem Baugesuch muss der Bauabschlag erteilt werden. Die weiteren Rügen müssen unter diesen Umständen nicht geprüft werden. Mit Blick auf die Stellungnahmen der kommunalen Fachberatung Gestaltung vom 30. März 2020 und 21. Juni 20219 wäre insbesondere die Rüge, die Gestaltungsvorschriften seien verletzt, näher zu prüfen. 3. Kosten