f) Somit weist die Zufahrtsstrasse zwischen den Höhenkoten +0.24 und +3.98 auf einer Länge von rund 21 m und damit auch zwischen den Höhenkoten +0.24 und +3.10 auf einer Länge von knapp 16 m eine Steigung von 18 Prozent auf. Beim Strassenabschnitt zwischen den Höhenkoten +0.24 und +3.10 handelt es sich nicht bloss um eine Zufahrtsrampe zur Einstellhalle. Dies ergibt sich schon alleine daraus, dass über dieses Wegstück nicht bloss das projektierte Gebäude mit Einstellhalle auf der Bauparzelle Nr. K.________, sondern auch das bestehende Gebäude auf der Parzelle Nr. L.________ erschlossen wird.