schliesslich zwischen den Höhenkoten +4.30 und +4.52 auf einer Länge von gut 3 m eine Steigung von 7 Prozent auf. Gemäss Eingabe der Beschwerdegegnerschaft vom 14. Juli 2021 basiert die Steigung von 27 Prozent allerdings auf einer fehlerhaften Planeinzeichnung. Demnach weist die Zufahrt gemäss Plan in der Beilage zur Eingabe vom 14. Juli 2021 zwischen den Höhenkoten +3.98 und +4.30 auf einer Länge von gut 2 m eine Steigung von 14 Prozent und zwischen den Höhenkoten +4.30 und +4.52 auf einer Länge von 2 m eine Steigung von 11 Prozent auf. An der Steigung zwischen den Höhenkoten +0.00 und +3.98 ändert sich gemäss Plan in der Beilage zur Eingabe vom 14. Juli 2021 nichts.