e) Bereits heute führt auf der Bauparzelle Nr. K.________ eine Zufahrtsstrasse zum Gebäude auf der Parzelle Nr. L.________. Diese Zufahrtsstrasse führt parallel zum N.________weg entlang der nordöstlichen Grenze der Bauparzelle Nr. K.________ und mündet bei der nördlichen Ecke der Bauparzelle Nr. K.________ in den N.________weg. Die bestehende Zufahrtsstrasse weist gemäss Darstellung der Beschwerdeführenden eine Steigung von 14.5 Prozent auf. Das Bauvorhaben sieht vor, die bestehende Zufahrtsstrasse durch eine neue zu ersetzen. Die Wegführung wird dabei unverändert beibehalten, das heisst die neue Zufahrtsstrasse zweigt in der nördlichen Ecke der Bauparzelle Nr. K.