Mit Verfügung vom 12. Mai 2021 erhielten die Verfahrensbeteiligten unter anderem die Gelegenheit, sich zur Zulässigkeit der Steigung der Zufahrt zu äussern. Zudem reichte die Gemeinde mit Eingabe vom 29. Juni 2021 auf entsprechende Aufforderung des Rechtsamts hin zwei Beurteilungen der kommunalen Fachberatung Gestaltung vom 30. März 2020 und 21. Juni 2021 ein. Schliesslich erhielten die Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit, Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten