3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde Spiez beantragt in ihrer Stellungnahme vom 31. März 2021 die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerschaft beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 6. April 2021, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Mit Verfügung vom 12. Mai 2021 erhielten die Verfahrensbeteiligten unter anderem die Gelegenheit, sich zur Zulässigkeit der Steigung der Zufahrt zu äussern.