2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 1. März 2021 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen, der Gesamtentscheid vom 27. Januar 2021 sei aufzuheben und dem Baugesuch sei der Bauabschlag zu erteilen. Eventualiter sei der Gesamtentscheid aufzuheben und die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Subeventualiter sei die Baubewilligung mit Auflagen betreffend Rissprotokoll, Sicherung der Baugrube und Verkehrssicherheit zu ergänzen.