1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Emmental vom 29. Januar 2021 wird aufgehoben und die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens und zur neuen Beurteilung im Sinne der Erwägungen an das Regierungsstatthalteramt Emmental zurückgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Das Regierungsstatthalteramt Emmental hat dem Beschwerdeführer die Parteikosten im Betrag von CHF 3707.05 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung