Dies muss auch im vorliegenden Fall gelten. Im Hinblick auf ein erst 25 Jahre nach der Zusicherung eingereichtes Baugesuch kann sich der Beschwerdeführer nicht mehr auf den Vertrauensgrundsatz berufen. Sein Projekt kann daher nur bewilligt werden, wenn u.a. die Voraussetzungen für die Erteilung einer Wasserbaupolizeibewilligung erfüllt sind. 5. Rückweisung