Ob zurzeit beim Baugrundstück für Wasserbau- oder Gewässerunterhaltsmassnahmen ein Zugang zum «A.________grabe» besteht und ob zu erwarten ist, dass solche Massnahmen an diesem Ort nötig sind oder werden könnten und bei Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen über die Bauparzelle erfolgen würden, ist demnach noch nicht mit hinreichender Klarheit erstellt. Weitere Abklärungen, insbesondere ein Augenschein mit Instruktionsverhandlung unter Beizug des TBA und der Schwellenkorporation, erscheinen geeignet, um den Sachverhalt weiter zu klären.24 Dabei könnten die Annahme des TBA zu Auflandungstendenzen und Reprofilierungsbedarf des «A.________grabe» im Bereich der