Ungeklärt ist, ob der «A.________grabe» spezifisch im Bereich der Bauparzelle Auflandungstendenzen aufweist, welche darauf schliessen lassen, dass Gewässerunterhaltsmassnahmen spezifisch an diesem Ort nötig werden könnten. Die Schwellenkorporation hat sich diesbezüglich offenbar widersprüchlich oder missverständlich geäussert. Die Gemeinde erklärte mit ihrer Stellungnahme vom 21. August 2020 auch im Namen der Schwellenkorporation, dass im Bereich des Bauvorhabens keine wesentliche Auflandungstendenz bestehe. Unterzeichnet hat im Namen der Baukommission u.a. deren