Das TBA stimme der Ansicht zu, dass die bestehende Betonmauer die Zugänglichkeit zum «A.________grabe» bereits heute einschränke. Die Rückwand der geplanten Überdachung würde jedoch künftig die Zugänglichkeit in diesem Bereich verunmöglichen. Dass das Gewässer von der anderen Seite her zugänglich sei, spiele 10 Wasserbauverordnung vom 15.11.1989 (WBV; BSG 751.111.1) 11 Vorakten pag. 9 ff. 12 Vorakten pag. 69 13 Vorakten pag. 68 14 Vorakten pag. 67 4/13 BVD 110/2021/35