Das TBA hielt mit Stellungnahme vom 26. August 2020 an seinem Fachbericht fest. Es führte aus, im Ereigniskataster der Naturgefahren sei ein Hochwasserereignis mit Überflutungen aus dem «A.________grabe» vom 1. Juli 1987 erfasst. Ferner sei für die Gewässer «G.________grabe» (nördlich des «A.________grabe») und «B.________grabe» (südlich des «A.________grabe») ein Ereignis am 6. Juli 1983 erfasst und es sei denkbar, dass an diesem Tag auch der «A.________grabe» über die Ufer getreten sei. Das TBA stimme der Ansicht zu, dass die bestehende Betonmauer die Zugänglichkeit zum «A.________grabe» bereits heute einschränke.