Das Regierungsstatthalteramt gab der Gemeinde und dem TBA Gelegenheit, sich zur Stellungnahme des Beschwerdeführers zu äussern.13 Die Gemeinde teilte am 21. August 2020 mit: "Für die Gemeinde-Baupolizeibehörde sind wie für den Bauherrn die im Amtsbericht Wasserbaupolizei vom 23. Juni 2020 genannten negativen Einflüsse der geplanten Überdachung auf den A.________grabe nicht nachvollziehbar (…) Das geplante neue Dach verändert die Ausgangslage für den Gewässerunterhalt in keiner Weise.