Die Schwellenkorporation Eggiwil müsse in diesem Bereich gemäss aktueller Aussage regelmässig Reprofilierungen vornehmen, um den Hochwasserschutz der umliegenden Infrastrukturen zu gewährleisten. Zudem sei die Zugänglichkeit zum «A.________grabe» bereits heute durch die bestehende Überbauung stark eingeschränkt. Durch das Bauvorhaben werde der Zugang zusätzlich wesentlich erschwert. Dadurch liege eine 7 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 8 Vgl. VGE 2017/351 vom 14. November 2018 E. 7.5.2 9 Michel Daum, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 22 N. 3