Aufgrund wiederkehrender Überflutungen sei im Rahmen eines Wasserbauvorhabens der alte Verlauf wieder hergestellt worden. Die Schwellengemeinde Eggiwil habe mutmasslich ca. 1996 im Zuge des Wasserbauvorhabens die bestehende Mauer mit Kostenbeteiligung des damaligen Grundeigentümers realisiert. Das Bauvorhaben befinde sich an einer Stelle, wo der «A.________grabe» aufgrund eines ausgeprägten Knicks im Gefälle sowie in der Fliessrichtung zu Auflandungen tendiere. Die Schwellenkorporation Eggiwil müsse in diesem Bereich gemäss aktueller Aussage regelmässig Reprofilierungen vornehmen, um den Hochwasserschutz der umliegenden Infrastrukturen zu gewährleisten.