b) Das Regierungsstatthalteramt hat als Leitbehörde unter anderem einen wasserbaupolizeilichen Amtsbericht des Tiefbauamtes OIK IV eingeholt. Das TBA erstattete diesen am 23. Juni 2020 mit dem Antrag, das Bauvorhaben nicht zu bewilligen. Zur Begründung hielt es insbesondere fest, der «A.________grabe» sei gemäss den Aussagen eines Anwohners während einigen Jahren unter der Liegenschaft des Beschwerdeführers in die Emme geführt worden. Aufgrund wiederkehrender Überflutungen sei im Rahmen eines Wasserbauvorhabens der alte Verlauf wieder hergestellt worden.