3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet4, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Tiefbauamt (TBA), Oberingenieurkreis IV (OIK IV), hält mit Stellungnahme vom 6. April 2021 sinngemäss an der Beurteilung im Amtsbericht fest. Das Regierungsstatthalteramt beantragt mit Stellungnahme vom 7. April 2021 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Gemeinde Eggiwil hat keine Vernehmlassung zur Beschwerde eingereicht. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen