Mit Gesamtbauentscheid vom 29. Januar 2021 erteilte das Regierungsstatthalteramt Emmental dem Vorhaben gestützt auf den abschlägigen wasserbaupolizeilichen Amtsbericht des Tiefbauamtes den Bauabschlag. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 1. März 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Bauabschlags vom 29. Januar 2021 und die Erteilung der Gesamtbaubewilligung, eventuell die Rückweisung der Angelegenheit an die Vorinstanz zu neuer Beurteilung.