Die Parzelle liegt grösstenteils in der Mischzone A (MA) und im Bereich eines Gefahrengebiets mit geringer Gefährdung (gelb). Auf der westlichen Parzellenseite verläuft der Bach «A.________grabe» über die Bauparzelle. Dieser Streifen des Baugrundstücks ist dem «übrigen Gebiet» (auf dem Zonenplan weiss eingetragen) und dem Gefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung (blau) zugeordnet. Der Beschwerdeführer beantragte Ausnahmebewilligungen nach Art. 41c GSchV1 für das Bauen im Gewässerraum und die Entwässerung der Dachfläche West in den «A.________grabe», eine 1 Gewässerschutzverordnung des Bundesrats vom 28. Oktober 1998 (GSchV; SR 814.201)