II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen a) Angefochten ist ein Nichteintretensentscheid der Vorinstanz auf eine Einsprache gegen ein Bauvorhaben. Dabei handelt es sich um eine instanzabschliessende Endverfügung. Diese kann wie der Bauentscheid selbst innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVD angefochten werden (Art. 40 Abs. 1 BauG2). Die BVD ist somit zur Beurteilung der Beschwerde zuständig.